Das neue Strafprozessrecht
Die StPO steht seit Jahren im Fokus des Gesetzgebers: Drei Reformwellen - "Effektivierung" (2017), "Modernisierung" (2019) und zuletzt (2021) die "Fortentwicklung" der Strafprozessordnung - haben in Verbindung mit zahlreichen weiteren Einzelgesetzen (wie das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs oder das Gesetz zur Erweiterung der Wiederaufnahmem?glichkeiten) die vertrauten Verfahrensabl?ufe der StPO grundlegend umgestaltet.
Der neue NomosKommentar zur StPO
Der neue NK-StPO arbeitet die Grundlinien des Strafprozesses wissenschaftlich pr?zise heraus, verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen und behandelt alle Details, die Praktikerinnen und Praktiker f?r eine ?berzeugende Argumentation im Prozess braucht.
Seine St?rken
Systematisierung: Der Kommentar ?bernimmt eine orientierende Funktion nach einer hektischen Gesetzgebung und l?sst die dogmatischen Bruch- und Schwachstellen f?r die Argumentation erkennen, gerade bei den hochumstrittenen freiheitsbeschr?nkenden Neuregelungen.
Argumentationstiefe und Homogenit?t: Zwei B?nde bieten Raum f?r eine Normdarstellung aus einem tiefgr?ndenden Verst?ndnis der Regelungsmaterie. Die einzelnen Kommentierungen werten den wissenschaftlichen Diskurs umfassend aus und liefern aus der Analyse die gewichtigen, dogmatisch hergeleiteten Argumente, die sich, auch im streitigen Verfahren, durchsetzen. Thematisch zusammenh?ngende Gesetzesabschnitte werden aus einer Hand kommentiert.
NK-Qualit?t: Der Kommentar ist eingebettet in die Nomos-Kommentar-Kultur und steht dabei neben dem NK-StGB.
Autor:innenschaft: Herausragende Strafrechtswissenschaftler:innen und versierte Jurist:innen aus der Praxis (Strafverteidigung, BGH) dr?cken dem Kommentar ihren Stempel auf.
Aktualit?t auf ?ber 4.500 Seiten:
Die erweiterte Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten (Gesetz zur Wiederherstellung materieller Gerechtigkeit)
Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
Die Anpassung der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse an die neu eingef?hrte Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie kinderpornographischer Inhalte
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung mit zahlreichen Folge?nderung, wie Zur?ckstellungsm?glichkeiten der Benachrichtigung des Beschuldigten bei der Beschlagnahme; Neuregelung der Postbeschlagnahme; neue Befugnis zur automatischen Kennzeichenerfassung und zur Videovernehmung des Beschuldigten au?erhalb der Hauptverhandlung; Verl?ngerung der Revisionsbegr?ndungsfrist; vereinheitlichte Begriffsdefinitionen zum "Verletzten" und zur "Nachtzeit", Nachsteuerungen im Bereich der Verm?gensabsch?pfung
Gesetz zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet mit erweiterten Ermittlungsbefugnissen (TK?, Online-Durchsuchung, Bestandsdatenauskunft)
Gesetz zur Bek?mpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (Beschleunigungsgebot bei minderj?hrigen Opfern), erweiterte Ermittlungsbefugnis, erleichterte Anordnungsm?glichkeit von U-Haft
Gesetz zur Bek?mpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalit?t (effektivere Strafverfolgung von "Hatern", so ist nun auch Datenerhebung gg? Telemediendiensteanbietern mgl.)
Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bek?mpfung der Geldw?sche (aufgrund des erheblich ausgeweiteten Anwendungsbereichs des Geldw?schetatbestands mussten auch die daran ankn?pfenden strafprozessualen Eingriffsbefugnisse neu austariert werden)
Die Autor:innen
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Georg-August-Universit?t G?ttingen, Richter am Kosovo Sondertribunal, Den Haag, Niederlande | Prof. Dr. Dennis Bock, Christian-Albrechts-Universit?t zu Kiel | Prof. Dr. Janique Br?ning, Christian-Albrechts-Universit?t zu Kiel | Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU), Goethe Universit?t Frankfurt am Main | Prof. Dr. Ken Eckstein, Ruhr-Universit?t Bochum | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M., Universit?t Bielefeld | Prof. Dr. J?rg Eisele, Eberhard Karls Universit?t T?bingen | Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi, Universit?t Trier | Dr. Marc Engelhart, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalit?t, Sicherheit und Recht, Freiburg i. Br. |RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach, Karlsruhe | LOStA Prof. Dr. Georg-Friedrich G?ntge, Schleswig | Prof. Dr. Michael Heghmanns, Westf?lische Wilhelms-Universit?t M?nster | Prof. Dr. Bernd Heinrich, Eberhard Karls Universit?t T?bingen | RA Thomas C. Knierim, Rechtsanwalt, Mainz | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer, Justus-Liebig-Universit?t Gie?en | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli, Universit?t Hamburg | OStA Thomas Merz, Hamm | Prof. Dr. Uwe Murmann, Georg-August-Universit?t G?ttingen | Prof. Dr. Nina Nestler, Universit?t Bayreuth | RA Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt f?r Strafrecht, Dortmund | RiAG Dr. Christopher Penkuhn, Clausthal-Zellerfeld | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A., Universit?t Konstanz | Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M., Universit?t Passau | Prof. Dr. Thomas Rotsch, Justus-Liebig-Universit?t Gie?en | Prof. Dr. Frank Saliger, Ludwig-Maximilians-Universit?t M?nchen | Prof. Dr. Hans Theile, LL.M., Universit?t Konstanz | RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt Strafrecht und Medizinrecht, K?ln, Universit?t Passau | Prof. Dr. Markus Wagner, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universit?t Bonn | Prof. Dr. Sascha Ziemann, Leibnitz Universit?t Hannover